Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.12.1993 - 3 U 44/93 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1494
- FamRZ 1994, 654
Rechtsprechung
LG Dortmund, 09.12.1993 - 17 S 312/93 |
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Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 654
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 30.08.1995 - 2 W 5/95
Prozeßkostenvorschußpflicht des Scheinvaters für Ehelichkeitsanfechtungsprozeß
Unterliegt er indessen, so ist die Inanspruchnahme mit Prozeßkostenvorschuß auch im nachhinein mit Blick darauf, daß das Kind gem. § 93 c ZPO dann seine außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt, nicht unangemessen; denn in diesem Fall kann der Beklagte wegen geleisteter Prozeßkostenvorschüsse Regreß beim Erzeuger des Kindes nehmen (vgl. BGH, aaO., NJW 1968, 446, wobei hier dahinstehen kann, ob der Anspruch von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erzeugers unabhängig ist (vgl. hierzu LG Dortmund, FamRZ 1994, 654 ). - OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99 (vgl. BGH, FamRZ 1988, 387 ff.; BGH, FamRZ 1972, 33 f., sowie LG Dortmund, FamRZ 1994, 654; LG Lüneburg, FamRZ 1991, 1095, 1096; AmtsG Aschaffenburg, FamRZ 1992, 1342).